Testen Sie jetzt Ihr Wissen mit dem Haufe-Quiz.
Nein. Nur ein geeichter Zähler bietet die Gewähr für richtige Ablesewerte. Ihren Mietern ist nicht zumutbar, unzuverlässige Werte zu akzeptieren.
Ja, weil das Eichen eine reine Formalie ist. Es macht deswegen keinen Unterschied, ob die Zähler geeicht sind oder nicht.
Es kommt darauf an. Können Sie nachweisen, dass die Zähler trotz abgelaufener Eichfrist korrekt funktionieren, dürfen sie die Ablesewerte verwenden.